Digitale Barrierefreiheit wird 2025 verpflichtend - Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Digitale Barrierefreiheit wird 2025 verpflichtend - Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Lesezeit ca. 8 Min.
Autor
Christian Seifert
Artikel
Internet

Barrierefreiheit im Internet ist kein "nice to have" - sie wird jetzt für Privatunternehmen eine Notwendigkeit. Sie stellt sicher, dass digitale Inhalte für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sind, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten. Das kommende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das ab Juni 2025 gilt, verpflichtet viele Unternehmen in Deutschland zur Umsetzung dieser Richtlinien.

Für Dich als B2C-Unternehmen ist es entscheidend, jetzt schnell zu handeln. Im B2B-Sektor bietet sich nun die Gelegenheit, durch frühzeitige Investitionen in Barrierefreiheit wertvolle Wettbewerbsvorteile zu sichern. Dies verbessert nicht nur die Usability für alle Nutzer, sondern schafft auch langfristige strategische Vorzüge. 

In diesem Beitrag findest Du alle relevanten Informationen sowie unsere Handlungsempfehlungen, um gemeinsam mit uns die digitale Barrierefreiheit voranzutreiben.

Barrierefreiheit im Internet: Ein Muss für Deine digitale Präsenz

Barrierefreie Webseiten sind so gestaltet, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Einschränkungen leicht zugänglich und nutzbar sind. Dazu gehören Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen bis kognitiven Einschränkungen und anderen Formen von Beeinträchtigungen.

Um eine inklusive Gesellschaft zu fördern, tritt ab Mitte Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung der darin enthaltenen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit.

Für Dein Unternehmen bedeutet dies aber nicht nur die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Es bringt viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise eine optimierte Benutzerfreundlichkeit, eine Erweiterung Deiner Zielgruppe u.v.a.m. 

Für wen das BFSG ab 2025 gilt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt, bringt erstmals klare Vorgaben für private Unternehmen in Deutschland, die Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten.

Zu den betroffenen Bereichen zählen unter anderem Webseiten, Webshops und E-Commerce-Plattformen, mobile Apps, Betriebssysteme und Softwarelösungen sowie Software für Selbstbedienungsterminals wie Geld- oder Check-in-Automaten. Auch Multimedia- und Unterhaltungssysteme, Telekommunikationsdienste wie Telefonie oder Messenger, Transport- und Reisebuchungssysteme, Bankdienstleistungen und Bildungsplattformen fallen unter die Regelungen.

Da keine abschließende Liste aller relevanten Fälle existiert, sollte jede Dienstleistung individuell geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Herausforderungen und wie Du sie meisterst

Die digitale Barrierefreiheit bringt verschiedene Herausforderungen mit sich, die eine sorgfältige Planung und Umsetzung erfordern. Eine der größten Hürden liegt in der technischen Anpassung bestehender Produkte und Dienstleistungen. Oftmals sind spezialisierte Software und Technologien notwendig, um sicherzustellen, dass digitale Angebote für alle zugänglich werden. Unsere Experten stehen Dir hierbei unterstützend zur Seite.

Neben der Technik spielt auch das Bewusstsein innerhalb des Teams eine zentrale Rolle. Schulungen und klare Richtlinien sind essenziell, um alle Verantwortlichen für die Anforderungen der Barrierefreiheit zu sensibilisieren und ihnen das notwendige Wissen für die praktische Umsetzung zu vermitteln. Nur so lassen sich die neuen Standards effektiv in den Arbeitsalltag integrieren.

Darüber hinaus ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu verstehen. Das Gesetz sieht Maßnahmen und Sanktionen vor, falls Unternehmen die Vorgaben nicht einhalten. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, begleiten wir Dich bei der frühzeitigen Auseinandersetzung mit den entsprechenden Rahmenbedingungen.

Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen erfolgt am besten schrittweise. Dabei gilt es, Übergangsfristen zu beachten und einen klaren Plan zu erstellen, der alle notwendigen Maßnahmen umfasst. Unsere Unterstützung sorgt dafür, dass Du alle Vorgaben fristgerecht erfüllst.

Ein zentraler Leitfaden für die Umsetzung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie basieren auf vier Prinzipien, die digitale Inhalte zugänglich machen:

  1. Wahrnehmbar – Inhalte müssen visuell und akustisch erfassbar sein, z. B. durch ausreichende Kontraste, Untertitel und alternative Textformate.
  2. Bedienbar – Nutzer müssen die Inhalte einfach navigieren können, z. B. mit der Tastatur oder per Spracheingabe.
  3. Verständlich – Inhalte und Bedienelemente sollten klar strukturiert und intuitiv nutzbar sein.
  4. Robust – Inhalte müssen mit verschiedenen Geräten und Technologien kompatibel sein, um eine reibungslose Nutzung zu gewährleisten.
     

Mit diesen Prinzipien als Grundlage und unserer Unterstützung kannst Du die Herausforderungen der digitalen Barrierefreiheit meistern und langfristig von den Vorteilen profitieren.


Die entscheidenden Schritte für Deine digitale Barrierefreiheit

Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit lässt sich in vier klare Schritte gliedern:

Im ersten Schritt wird in einem Beratungsgespräch geprüft, ob und in welchem Umfang Dein Unternehmen von den neuen Barrierefreiheitsvorschriften betroffen ist. Dabei wird ermittelt, welche Bereiche Deiner digitalen Präsenz angepasst werden müssen.

Darauf folgt ein Audit, bei dem der aktuelle Stand Deiner digitalen Angebote analysiert wird. Ziel ist es, notwendige Anpassungen zu identifizieren, um die Barrierefreiheit sicherzustellen.

Auf Grundlage dieser Analyse werden in der Umsetzungsphase die erforderlichen technischen Änderungen und Optimierungen vorgenommen. Hierbei liegt der Fokus darauf, eine benutzerfreundliche und gesetzeskonforme digitale Präsenz zu schaffen.

Den Abschluss bildet der barrierefreie Launch, bei dem die überarbeiteten digitalen Angebote bereitgestellt und final geprüft werden. So wird sichergestellt, dass alle Anforderungen vollständig erfüllt sind und Deine Inhalte für alle zugänglich sind.

Unsere Handlungsempfehlungen

Setze schon jetzt auf Barrierefreiheit und nutze die Vorteile für Dein Unternehmen:

  • Zeichen für Inklusion setzen
  • Reichweite und Kundenbindung stärken
  • Rechtliche Risiken vermeiden


​​​​​​​Sei vorbereitet, wenn das BFSG 2025 in Kraft tritt – wir begleiten Dich auf dem Weg zur digitalen Barrierefreiheit!


Update: Unser Beitrag im Staatsanzeiger!

Wir freuen uns sehr, dass der Staatsanzeiger – eine renommierte Quelle für wirtschaftliche und politische Themen – aus unserem Blogbeitrag zur digitalen Barrierefreiheit zitiert hat!

Es ist großartig zu sehen, wie wichtig dieses Thema ist und wie es in relevanten Medien aufgegriffen wird.

Den Artikel im Staatsanzeiger kannst Du hier nachlesen:
www.staatsanzeiger.de/nachrichten

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